Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Swissdis AG
(im Folgenden Lieferant genannt)
Geltung der AGB
Für den Geschäftsverkehr mit der Firma Swissdis AG gelten ausschliesslich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie beruhen auf Schweizer Recht und gelten auch ohne besondere Bezugnahme für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
Allgemeine Bedingungen des Vertragspartners von Swissdis AG sind, auch wenn sie unwidersprochen bleiben, rechtsunwirksam.
Im übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) über den Kaufvertrag (Art. 184 ff. OR) sowie die übrigen schweizerischen Gesetze.
Angebote des Lieferanten
Telefonische Auskünfte haben keine längerfristige Gültigkeit, sofern es sich nicht eindeutig um Offerten handelt.
Offerten, die schriftlich, per Fax oder E-Mail, telefonisch oder in persönlichem Gespräch gemacht werden, gelten als verbindlich. Wenn der Kunde Lieferungen, Produkte oder Leistungen verlangt, die darin nicht enthalten sind, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt.
Eine Offerte ist 30 Tage lang gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Alle mit dem Angebot abgegebenen Unterlagen und Muster bleiben Eigentum des Lieferanten. Ohne Einwilligung des Lieferanten darf Dritten keine Einsicht in die Angebotsunterlagen gewährt werden. Angaben, welche vom Lieferant als Richtwerte bezeichnet werden, sind unverbindlich und sollen nur zur Abschätzung von Grössenordnungen dienen.
Eine Offerte wird angenommen, indem der Kunde dies schriftlich, per Fax, E-Mail, telefonisch oder in persönlichem Gespräch erklärt. Der Lieferant bestätigt die Annahme schriftlich, per Fax oder E-Mail.
Wünscht der Kunde Änderungen gegenüber der Auftragsbestätigung, teilt ihm der Lieferant mit, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf die Erbringung der Leistungen, die Termine und Preise hat. An ein Angebot zur Änderung der Leistung ist der Lieferant während zwei Wochen gebunden. Für Produkte, die bereits geliefert sind, gilt die Änderung nicht.
Termine
Der Lieferant verpflichtet sich, dem Kunden die vereinbarten Produkte an den in der Auftragsbestätigung festgelegten Terminen zu liefern, während der Kunde sich verpflichtet, diese Produkte zu der vorbestimmten Zeit abzunehmen und zu bezahlen.
Die Firma Swissdis AG behält sich auch nach ihrer Auftragsbestätigung den entschädigungslosen Rücktritt vom Vertrag vor, sofern sie die Ware bei ihrem Lieferanten nicht oder verspätet erhältlich machen kann.
Teillieferungen sind zulässig. In solchen Fällen hat der Käufer jede Teillieferung in Übereinstimmung mit den Zahlungsbedingungen der Firma Swissdis AG zu bezahlen.
Die Termine werden angemessen verschoben, wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens des Lieferanten liegen, wie Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle und Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen.
Bei sonstigen Verzögerungen kann der Kunde
- auf weitere Lieferungen verzichten, dies hat er dem Lieferanten unverzüglich mitzuteilen.
- Teillieferungen verlangen, sofern möglich, dies muss unverzüglich vereinbart werden.
- dem Lieferanten eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung ansetzen: Erfüllt der Lieferant bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht, darf der Kunde, sofern er es sofort erklärt, auf die nachträgliche Leistung verzichten oder vom Vertrag zurücktreten.
Der Lieferant muss den Kunden so rasch wie möglich über Verzögerungen informieren. Allfälliger Schadenersatz wird nach Art. 191 OR berechnet.
Vertragserfüllung
Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die Auftragsbestätigung massgebend. Der Lieferant liefert die Produkte in der bestellten Ausführung.
Soweit von den Parteien kein besonderer Erfüllungsort verabredet ist oder aus der Natur des Geschäftes hervorgeht, gilt als Lieferung die Bereitstellung der Produkte am Sitz des Lieferanten.
Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gehen Nutzen und Gefahr mit Abgang der Ware vom Absender auf den Kunden über.
Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der Kunde die Produkte selbst zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige innerhalb von fünf Arbeitstagen nach der Lieferung, gelten die Produkte in allen Funktionen als mängelfrei und die Lieferung als genehmigt.
Die Annahme der Ausführung von Bestellungen kann vom Lieferanten von einer Sicherstellung, Vorauszahlung oder Nachnahmelieferung abhängig gemacht werden. Die daraus erwachsenen Spesen oder Zins- und Wechselkursverluste gehen zu Lasten des Kunden.
Als Erfüllungsort gilt der Sitz des Lieferanten.
Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise werden in der Offerte festgelegt. Grundlage für die vereinbarten Preise bilden die zur Zeit der Auftragsbestätigung bekannten Gestehungskosten der Firma Swissdis AG. Bei nachträglicher Erhöhung der Gestehungskosten, insbesondere bei Preiserhöhungen seitens von Lieferanten, erfolgt eine verhältnismässige Preisanpassung.
Der Lieferant trägt die Kosten für Messen und Wägen. Der Kunde übernimmt die Verpackungs- und Transportkosten sowie die Kosten für die Überprüfung der Ware. Alle staatlichen Abgaben sind in den Preisen nicht inbegriffen. Die Mehrwertsteuer wird zum jeweils gültigen Satz hinzugerechnet.
Unter Vorbehalt der Ausführung von Bestellungen gegen Sicherstellung, Vorauszahlung oder Nachnahmelieferung sind die Rechnungen des Lieferanten innert 30 Tagen ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Bei Zahlung mittels Wechsels ist die Firma Swissdis AG berechtigt, die banküblichen Diskontspesen zu verlangen. Wechsel und Check gelten erst mit deren Einlösung als Zahlung.
Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, ist der Lieferant berechtigt,
- Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen
- oder für alle ausstehenden Forderungen Sicherheiten zu verlangen
- und/oder noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen.
- für fällige Forderungen ohne Mahnung Verzugszinsen nebst Schadenersatz zu verlangen.
Sind Sicherheitsleistungen oder Zahlungen auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist noch nicht erbracht, kann der Lieferant vom Vertrag zurücktreten, auch wenn die Waren oder ein Teil davon bereits geliefert worden sind.
Das Verrechnungsrecht des Kunden wird ausdrücklich wegbedungen. Die Fälligkeit des Kaufpreises wird durch geltend gemachte Mängel nicht beeinflusst.
Zeichnungen und Unterlagen
An allen Zeichnungen, Entwürfen, Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen der Firma Swissdis AG behält sich diese das alleinige Eigentum und Urheberrecht vor. Solche Belege gelten dem Kunden und seinen Mitarbeitern als persönlich anvertraut. Sie dürfen ohne schriftliche Zustimmung der Firma Swissdis AG weder Dritten zugänglich gemacht noch kopiert werden. Sie sind der Firma Swissdis AG auf erstes Verlangen zurückzugeben.
Gewährleistung
Ab Versand der Ware leistet die Firma Swissdis AG während 6 Monaten Gewähr, indem bei Mängeln Anspruch auf Lieferung fehlerfreier Ware oder kostenlose Instandstellung besteht. Jede weitere Gewähr, insbesondere für direkten und indirekten Schaden, wird ausgeschlossen.
Von der Gewähr ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung und Lagerung, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse.
Die Gewähr fällt dahin, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder der Kunde bzw. Dritte Veränderungen oder Reparaturen an der gelieferten Ware vorgenommen haben.
Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung des Vertrages zwischen den Parteien unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hievon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke.
Für allfällige Streitigkeiten ist ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht) vom 11.4.1980 ist ausgeschlossen.
Gerichtsstand ist Sitz des Lieferanten. Der Lieferant darf jedoch auch das Gericht am Sitz des Kunden anrufen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Swissdis AG
Rechnungsadresse
Swissdis AG
Grasweg 7
CH-4911 Schwarzhäusern BE
Tel. +41 62 919 44 00
Fax +41 62 919 44 01
infotest@swissdis.ch
Lieferadresse
Swissdis AG
Bützbergerstrasse 15
CH-4912 Aarwangen BE
Tel. +41 62 919 44 00
Fax +41 62 919 44 01
infotest@swissdis.ch